Bislang gab es im Urheberrecht keinen Strafzuschlag. Das bedeutet, wenn man ein urheberrechtlich geschütztes Werk benutzt hat, musste man zwar im Falle eines Verstoßes eine Lizenzgebühr bezahlen, ein wie auch immer gearteter Strafzuschlag war jedoch dem Urheberrecht fremd. Dieses kann sich jetzt durch eine Entscheidung des europäischen Gerichtshofs ändern. Der europäische Gerichtshof hat entschieden, dass …
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